23. Sonntag im Jahreskreis 10. 9. 2023
9 Du aber, wenn du einen Schuldigen vor seinem Weg gewarnt hast,
damit er umkehrt, und er sich nicht abkehrt von seinem Weg,
dann wird er seiner Sünde wegen sterben;
du aber hast dein Leben gerettet.
Das Ziel des kleinen Abschnittes ist eindeutig die Rettung des Sünders! Auch wenn es in V. 8 heißt, er wird sterben wegen seiner Sünde. Die Grundidee des Prophetenwortes ist, dass ein Sünder gewarnt wird und damit die Möglichkeit zur Umkehr erhält. „Tödlich“ wird es für einen Sünder erst, wenn er auf Mahnungen nicht hört. Tödlich wird es aber auch für diejenigen (ich fordere sein Blut aus deiner Hand!), die einen Sünder beobachten, erkennen, begleiten, ignorieren oder eben einfach machen lassen… Wenn sie ihn nicht warnen, werden sie mitschuldig und mitverurteilt! Dieser Abschnitt ist als Ergänzung zum heutigen Evangelium zu lesen, in dem klar dazu aufgefordert wird, mindestens dreimal in unterschiedlicher Intensität Lösungen für einen Konflikt zu finden. Engagement für die Gemeinschaft ist gefordert, sonst wird das Unglück sich ausweiten.
Evangelium: Mt 18,15-20
In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern:
15 Wenn dein Bruder gegen dich sündigt,
dann geh und weise ihn unter vier Augen zurecht!
Hört er auf dich,
so hast du deinen Bruder zurückgewonnen.
16 Hört er aber nicht auf dich,
dann nimm einen oder zwei mit dir, (…)
Es geht im ganzen Kontext um das Sich-Abmühen um Benachteiligte, Verirrte und Sünder, um das Problem, wie ein Bruder oder eine Schwester zurückgewonnen werden kann. Auf genau dieses Stichwort „zurückgewinnen“ läuft die grundlegende Argumentation in V. 15 zu. Das ist das Ziel des Bemühens um ein schuldig gewordenes Gemeindemitglied.
Bei solchem Aufwand an Mühe für den Bruder bzw. die Schwester muss es bei deren Sünde auch um Gravierendes und die Gemeinschaft Gefährdendes gehen. Freilich: Irgendwann – nach vielen Bemühungen – ist man mit ihnen auch mal am Ende. Dann ist der/die Uneinsichtige und Schädiger als eine/r anzusehen, der/die nicht mehr zur Gemeinschaft gehört. Dafür stehen die Stichwörter „Heide“ (= nicht zur eigenen Religionsgemeinschaft gehörig) und „Zöllner“ (= damals sich durch Ausbeutung anderer schuldig Machender).